Wann gilt eine Kündigung als zugegangen?
Eine Kündigung wird nach §130 Abs. 1 BGB in dem Moment wirksam, wenn sie der gekündigten Person zugeht – es handelt sich um eine sogenannte einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Dass die Kündigung einer Person „zugeht“, bedeutet aber keineswegs, dass diese sie… weiterlesen