Darf der Arbeitgeber den Browserverlauf auswerten?
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.01.2016 / Vergleich vor dem Bundesarbeitsgericht vom 12.04.2017
Der 47-jährige Arbeitnehmer war als Gruppenleiter tätig. Als solcher verfügte er über ein Einzelbüro sowie über einen betrieblichen PC mit Internetanschluss. Seine Arbeitszeit dokumentierte er… weiterlesen