Leistungen
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber, Organisationen und Arbeitnehmer zu allen Rechtsfragen rund um die Themen Einstellung, Arbeitsvertrag, Kündigung. Dabei liegt ein Schwerpunkt in dem Bereich Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag und Abfindung.
Mit über 20 Jahren Erfahrung – und dabei ausschließlich im Arbeitsrecht tätig – beraten wir regelmäßig beide Seiten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine solche perspektivische Bereicherung schafft realistische Lösungen. Diese sind wertvoll, da sie dem Mandanten einen gewinnbringenden Abschluss ermöglichen – schnell und effektiv.
Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht. Darüber hinaus sind wir selbstverständlich auch rein beratend und vertragsgestaltend tätig.
Unsere Schwerpunkte:
- Kündigung und Kündigungsschutzverfahren
- Prüfung, Verhandlung und Abschluss von Aufhebungsverträgen
- Verhandlungen von Abfindungen
- Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen (Lohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaub, Zeugnis)
- Abmahnung
- Befristete Arbeitsverträge
- Umsetzung, Versetzung, Eingruppierung
- Betriebliche Altersversorgung
- Fragen der Arbeitnehmerhaftung
- Mutterschutz und Elternzeit
- Arbeitsrechtliche Ansprüche und Themen in der Insolvenz des Arbeitgebers
- Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung
- Fragen der Altersteilzeit
- Arbeitsvertragsgestaltungen (Befristungsmöglichkeiten, Flexibilisierung der Arbeitszeit, Vergütungsmodelle und Anreizsysteme, Fragen des Direktionsrechts, Arbeitnehmerhaftung, Dienstwagen)
- Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Arbeitnehmerüberlassung
- Betriebsübergang
- Vorbereitungen und Verhandlungen von Sozialplan und Interessenausgleich
- Betriebsänderungen und Umstrukturierungsprozesse