Die Kosten unserer Dienstleistung bestimmen sich nach dem Umfang unserer Tätigkeit und der Bedeutung des Falles.
Kosten Erstberatung
Die Kosten einer Erstberatung bedürfen einer individuellen Vereinbarung, belaufen sich aber für Verbraucher auf höchstens 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Sollte nach einer Erstberatung weitere Tätigkeit durch uns erfolgen, wird gemeinsam mit Ihnen der konkrete Auftragsumfang festgelegt. Damit verbunden ist ein Gespräch über die entstehenden Rechtsanwaltskosten bzw. auch finanziellen Risiken für den Fall einer Prozessführung.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und rechnen im Falle einer Deckungszusage auch gegenüber dieser direkt unsere Tätigkeit ab.
Gerichtlich
Für den Fall, dass wir Sie gerichtlich vertreten, sind wir verpflichtet, unsere Leistungen entsprechend der Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abzurechnen.
Außergerichtlich
Im Rahmen außergerichtlicher Tätigkeit und Beratung werden wir für Sie nach vorheriger Vereinbarung auch auf der Grundlage von Stundensätzen tätig. In diesen Fällen erhalten Sie selbstverständlich detaillierte Nachweise über die erbrachten Leistungen.