Praxiswissen Arbeitsrecht A-Z
Bereitschaftsdienst
Was ist unter Bereitschaftsdienst zu verstehen?
Wie hoch ist die Vergütung für Bereitschaftsdienst?
Ist der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit anzurechnen?
Bis vor dem Inkrafttreten der Reform des Arbeitszeitgesetzes im Jahr 2004 war es umstritten, ob der Bereitschaftsdienst auf die Arbeitszeit angerechnet wird. Der Kern dieser Kontroverse lag darin, dass eine vollständige Anrechnung des Bereitschaftsdiensts auf die Arbeitszeit zu einer partiellen Gleichstellung mit dem regulären Dienst im Hinblick auf die Höchstarbeitszeit und Ruhezeit führen würde. Die Arbeitnehmerseite vertrat den Standpunkt, dass der komplette Bereitschaftsdienst auf die Arbeitszeit anzurechnen sei. Von der Arbeitgeberseite hingegen wurde lediglich die Anrechnung der Heranziehungszeit auf die Arbeitszeit vertreten. Seit dem 01.01.2004 wird der Bereitschaftsdienst in vollem Umfang bei der Berechnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (48 Stunden) und der täglichen Höchstarbeitszeit (8 bzw. – bei Zeitausgleich 10 Stunden) gem. § 3 ArbZG berücksichtigt.