Allgemeines zu Feiertagen
Ein Feiertag ist definiert als ein im Kalender hervorgehobener, jährlich wiederkehrender, gewöhnlich arbeitsfreier Tag. Bundesweit gelten folgende gesetzliche Feiertage:
- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Tag der Deutschen Einheit
- erster Weihnachtsfeiertag
- zweiter Weihnachtsfeiertag
Im Weiteren gibt es weitere landesspezifische Feiertage in Deutschland.
Arbeitsrechtliches zu Feiertagen
Gemäß § 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden. Arbeitnehmer haben nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch auf die Arbeitsvergütung, die sie verdient hätten, wenn die Arbeit nicht in Folge des Feiertages ausgefallen wäre. Ein Anspruch auf Bezahlung des Feiertages ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer am letzten Tag vor oder am ersten Tag nach dem Feiertag unentschuldigt bei der Arbeit gefehlt hat.
Von dem Beschäftigungsverbot an einem Feiertag gibt es gemäß § 10 Arbeitszeitgesetz eine Vielzahl von Ausnahmen, die in insgesamt 16 Ausnahmetatbeständen zusammengefasst sind. Beispielhaft dürfen Arbeitnehmer an einem Feiertag beschäftigt werden in Not und Rettungsdiensten, in Krankenhäusern, in Gaststätten, bei Messen, in Verkehrsbetrieben etc.
Werden Arbeitnehmer an einem Feiertag beschäftigt, muss gemäß § 11 Arbeitszeitgesetz innerhalb eines Zeitraumes von acht Wochen ein Ersatzruhetag vom Arbeitgeber gewährt werden.
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