Praxiswissen Arbeitsrecht A-Z
Geltungsbereich Tarifvertrag
Geltungsbereich eines Tarifvertrages
Formen des Geltungsbereichs eines Tarifvertrages
Regelungsinhalte der Geltungsbereiche des Tarifvertrages
Mit dem räumlichen Geltungsbereich nehmen die Tarifvertragsparteien eine geographische Abgrenzung vor. Der Tarifvertrag kann zum Beispiel räumlich gelten für das gesamte Bundesgebiet, für einzelne Bundesländer, für bestimmte Regionen oder auch nur für einzelne Betriebe. Mit dem fachlichen bzw. betrieblichen Geltungsbereich wird geregelt, welche Art von Betrieben von dem Tarifvertrag erfasst werden sollen, wobei häufig auf die jeweilige Branche bzw. auf die ausgeführten betrieblichen Tätigkeiten abgestellt wird. Eine Besonderheit ergibt sich bei so genannten Mischbetrieben, mit in denen unterschiedliche arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden. Bei Mischbetrieben bestimmt sich der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrages danach, mit welchen Aufgaben die Arbeitnehmer zeitlich überwiegend betraut sind.
Mit dem persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages wird geregelt, welche Gruppen von Arbeitnehmern (z.B. gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende oder konkret Berufsgruppen) von den tariflichen Bestimmungen erfasst werden sollen.
Der zeitliche Geltungsbereich wiederum bestimmt, zu welchem Zeitpunkt der Tarifvertrag in Kraft tritt und enthält gegebenenfalls weitere Regelungen zur Laufzeit und Beendigung des Tarifvertrages.