Praxiswissen Arbeitsrecht A-Z

Mitbestimmungsrechte
Was ist unter dem Begriff Mitbestimmungsrechte zu verstehen?
Wie werden die Mitbestimmungsrechte durch den Betriebsrat ausgeübt?
Was ist, wenn die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates missachtet werden?
Hat der Arbeitgeber eine mitbestimmungspflichtigen Entscheidung getroffen, ohne den Betriebsrat zu beteiligen und somit seine gesetzlichen Mitbestimmungsrechte missachtet, dann ist zwischen den Rechtsfolgen für den Betriebsrat und den Arbeitnehmern zu differenzieren.
Gegenüber dem Betriebsrat ist die einseitige Regelung des Arbeitgebers ohne die Beteiligung des Betriebsrats betriebsverfassungswidrig. Dem Betriebsrat bleibt dann die Möglichkeit ein Beschlussverfahren anzustrengen. Das Arbeitsgericht könnte dann feststellen lassen, dass die Entscheidung des Arbeitgebers mitbestimmungspflichtig war und somit die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verletzt worden sind.
Gegenüber den Arbeitnehmern ist die mitbestimmungspflichtige Entscheidung des Arbeitgebers, die ohne die Beteiligung des Betriebsrats vorgenommen wurde, grundsätzlich unwirksam. Die hiervon betroffenen Arbeitnehmer könnten diese Entscheidung ignorieren. Demzufolge ist die Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Wirksamkeitsvoraussetzung für die Maßnahmen des Arbeitgebers.