Mit einem Aufhebungsvertrag einen klaren Schlussstrich ziehen.
Möchten Sie als Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher ein Arbeitsverhältnis beenden, ist ein Aufhebungsvertrag die
sicherste und zugleich flexibelste Lösung. Bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages müssen
keine Kündigungsfristen beachtet werden, das Arbeitsverhältnis wird unmittelbar zum gewünschten Zeitpunkt beendet. Sie müssen weder das Kündigungsschutzgesetz beachten noch einen etwaigen Betriebsrat beteiligen. Hinzu kommt, dass ein Aufhebungsvertrag grundsätzlich unwiderruflich ist, ein Streit über das Arbeitsverhältnis ist damit „vom Tisch“.
Wichtig für Sie ist zu wissen, dass mit einem Aufhebungsvertrag sowohl die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als auch sämtliche damit zusammenhängenden Dinge geregelt werden können. Durch Erledigungsklauseln kann außerdem die
Geltendmachung weiterer Ansprüche Ihres Mitarbeiters ausgeschlossen werden.
Entscheidend ist dabei, dass der Aufhebungsvertrag
an die individuellen Umstände angepasst wird, nur so können Sie einen sicheren Schlussstrich ziehen. Ein Muster aus dem Netz oder eine allgemeine Übersicht wird der Komplexität des Arbeitsverhältnisses nicht gerecht.
Es ist wie überall im Leben: Eine gute Vorbereitung spart im Ergebnis Geld, Zeit und Nerven.
Als
Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir
Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten
seit Jahrzehnten Arbeitgeber bei der optimalen Gestaltung von Aufhebungsverträgen.
Es gehört zu unserem Selbstverständnis, das von Ihnen gewünschte Ergebnis mit klarer Kommunikation und schnellen Reaktionszeiten umzusetzen. Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.
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