Rechtssichere Arbeitsvertragsgestaltung. Die beste Lösung für Ihre Anforderungen.
Bedarf für fachliche Beratung zu Ihren Arbeitsverträgen haben Sie, wenn Sie
zum ersten Mal Mitarbeiter einstellen möchten, wenn Sie
bestimmte Arbeitsmodelle umsetzen möchten oder wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuellen Verträge den
gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Möglicherweise haben Sie sich bereits im Internet informiert und festgestellt, dass verschiedene Anbieter Musterarbeitsverträge zur Verfügung stellen.
Wir raten Ihnen aus zwei Gründen davon ab, solche Muster zu verwenden: Zum einen ist es gefährlich, dazu gleich mehr. Zum anderen vergeben Sie auf diese Weise die Chance, Ihre Arbeitsverhältnisse so zu gestalten, wie es ideal zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.
Zu selten nutzen Arbeitgeber die umfangreichen Möglichkeiten, die Ihnen das Arbeitsrecht bietet, zu ihrem Vorteil. Bedenken Sie: Ein Musterarbeitsvertrag aus dem Internet ist oft für jede denkbare Arbeitsstelle – von Koch bis Programmierer – geschrieben, er bleibt zwangsläufig oberflächlich.
Möglich sind unter anderem auf Ihre Situation passende Regelungen zu einer
Befristung des Arbeitsverhältnisses, die
arbeitgeberseitige Flexibilisierung der Arbeitszeit,
Vergütungsmodelle und Anreizsysteme, Regelungen zur Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt, und Ausübungen des
Weisungsrechts.
Warum halten wir die Verwendung von Mustern aus dem Netz außerdem für gefährlich? Weil wir Fälle erlebt haben, in denen unwirksame Regelungen oder aber wirksame, für das konkrete Arbeitsverhältnis allerdings unpassende Regelungen in Musterverträgen Arbeitgeber
Zeit, Geld und Nerven gekostet haben.
Bewusst sein muss Ihnen bei der Verwendung eines Arbeitsvertrags, dass dieser Vertrag Klausel für Klausel unter dem Schutz spezieller gesetzlicher Regelungen steht („AGB-Kontrolle“). Klauseln, die diesen Regelungen nicht genügen, sind
unwirksam und werden durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt. Die Gerichte nehmen diese Vorgaben sehr ernst. Die Rechtsansicht der Gerichte kann sich im Laufe der Jahre auch wandeln und die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Klausel verschärfen.
Ein Beispiel für eine
unwirksame Klausel ist die zu kurze Ausschlussfrist. Es ist möglich, die Geltendmachung noch offener Ansprüche zeitlich zu begrenzen und damit die dreijährige Verjährungsfrist erheblich abzukürzen. Das ist nützlich, denn Arbeitnehmer machen häufig erst spät vermeintlich noch offene Zahlungsansprüche geltend. Wird allerdings die nach der Rechtsprechung maximale Abkürzung unterschritten, ist die Klausel sie vollständig unwirksam und die dreijährige Verjährung gilt.
Ein Beispiel für eine häufig
unpassende Klausel: Es ist rechtlich möglich, zu regeln, dass ein Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden zeitweise nicht in Konkurrenz zu Ihnen treten kann. Es ist aber wichtig zu wissen, dass diese Belastung des Arbeitnehmers in jedem Fall finanziell zu entschädigen ist; auch wenn der Vertrag das nicht vorsieht. Es ist wenig sinnvoll, jedem Mitarbeiter auf diese Weise Geld hinterher zu werfen.
Wir sind aus diesen Gründen der Ansicht, dass Arbeitsvertragsgestaltung in die Hände von Profis gehört. Als
Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir
Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten
seit Jahrzehnten Arbeitgeber bei der optimalen Gestaltung von Arbeitsverträgen. Es gehört zu unserem
Selbstverständnis, das von Ihnen gewünschte Ergebnis mit
klarer Kommunikation und
schnellen Reaktionszeiten umzusetzen. Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.
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