Arbeitsvertrag und Befristung Arbeitnehmer
Sie haben einen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen. Sie befinden sich daher entweder in der erfreulichen Situation, ein Auswahlverfahren erfolgreich überstanden und eine Einstellungszusage erhalten zu haben. Oder Sie befinden sich in der Situation, dass Ihnen im laufenden Arbeitsverhältnis durch Ihren Arbeitgeber ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt wurde.Ich möchte meinen Arbeitsvertrag prüfen lassen.
Der Arbeitsvertrag regelt erst einmal das Austauschverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Geldleistung, also die Frage, wie lange Sie für wieviel Gehalt arbeiten müssen. Neben diesen „Basics“ des Arbeitsvertrags wird Ihr Arbeitgeber sich aber auch bemühen, für ihn günstige Regelungen in vielen Bereichen des Arbeitsverhältnisses festzulegen. Begrenzt wird er dabei von Gesetzen, die Ihrem Schutz dienen.
Möglicherweise enthält der Ihnen vorliegende Vertrag eine Regelung zur Befristung des Arbeitsverhältnisses, eine flexible Arbeitszeit, Regelungen zu Überstunden, Sonderzahlungen oder den Ausschluss von Sonderzahlungen, Regelungen zu Kurzarbeit, Nebentätigkeiten, Wettbewerbsverboten, Vertragsstrafen sowie Ausschlussfristen. Möglicherweise enthält Ihr Vertrag auch Regelungen, die Sie gar nicht einordnen können und zu denen Sie auch im Internet und in unserem Lexikon nichts gefunden haben.
Ihre berechtigten Fragen lauten also, was die einzelnen Regelungen bedeuten, welche Konsequenzen sie haben und ob bestimmte Regelungen so zulässig sind.
Jede einzelne Formulierung Ihres Arbeitsvertrags muss sich an verschiedenen gesetzlichen Vorgaben messen lassen („AGB-Kontrolle“), wobei in der Regel durch die Rechtsprechung konkretisiert wird, wie das Gesetz zu verstehen ist. Ob Ihr Arbeitgeber sich jeweils an die gesetzlichen Vorgaben hält oder nicht, lässt sich leider nicht in einem übersichtlichen Arbeitsgesetz nachlesen, denn das Arbeitsrecht ist bruchstückhaft über viele Gesetze verstreut. Die Übersichten und Stichwortlisten im Internet können dabei der Komplexität eines Arbeitsverhältnisses mit seinen Wechselwirkungen nicht gerecht werden, sondern Ihnen allenfalls Hinweise auf mögliche Probleme geben. Unserer Erfahrung nach werden bei Onlinerecherchen aus Problemen nicht Problemlösungen, sondern Sie stehen nach stundenlanger Suche mit 10 verschiedenen Antworten aus verschiedenen Quellen da und haben nichts gewonnen.
Falls Sie unsicher sind, raten wir Ihnen deshalb: Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Wir sind Spezialisten im Arbeitsrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, Ihnen schnell, verständlich und zuverlässig Auskunft darüber zu geben, was einzelne Regelungen bewirken, ob sie wirksam sind und wie Sie im Fall von unwirksamen Klauseln am besten vorgehen.
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Ich möchte über Regelungen in meinem Arbeitsvertrag verhandeln und / oder bestimmte Bedingungen stellen.
Sind Sie gut qualifiziert und / oder übernehmen Führungsaufgaben, sind Sie in der Regel in der Lage, Ihren Arbeitsvertrag vollständig auszuhandeln oder zu einzelnen Regelungen nachzuverhandeln und insbesondere Bedingungen einzubringen. Diese starke Position sollten Sie nutzen.
Vertragsverhandlungen erfordern immer, dass der gesamte Vertrag in den Blick genommen wird. Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, beispielsweise das Gehalt über geldwerte Vorteile zu erhöhen oder für Sie Flexibilität oder auch Sicherheiten einzubringen. Hierfür ist jeweils wichtig, zu wissen, wo Sie aktuell stehen und was rechtlich überhaupt möglich ist.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Vertragsgestaltung und Beratung von Arbeitnehmern. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, Ihnen schnell, verständlich und zuverlässig Auskunft darüber zu geben, was rechtlich möglich ist, welche Konsequenzen einzelne Regelungen haben und wie Sie in Verhandlungen am besten vorgehen.
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Ich möchte einen Geschäftsführeranstellungsvertrag schließen und benötige fachlichen Rat.
Ein Geschäftsführeranstellungsvertrag ist ein Dienstvertrag, der die Grundlage für die Vergütung des Geschäftsführers einer GmbH darstellt.
Geschäftsführer sind als Organ der GmbH im Regelfall keine Arbeitnehmer, so dass die gesetzlichen Regelungen für Arbeitnehmer nicht gelten. Gleichwohl arbeiten Sie als Geschäftsführer selbstverständlich und äußerlich ist ein Unterschied zu einem Arbeitnehmer oft nicht zu rechtfertigen.
Es ist daher wichtig, für das Geschäftsführerverhältnis eine rechtliche Basis zu schaffen, die unter anderem Punkte wie Vergütung und Urlaub, Kündigungsfristen, Spesen und Aufwendungsersatz sowie einen eventuellen Dienstwagen behandelt.
Die Gestaltung des für Ihre individuelle Situation passenden Vertrags ist dabei eine Herausforderung, der wir uns gerne stellen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Vertragsgestaltung und Beratung. Es gehört zu unserem Selbstverständnis Selbstverständnis, Ihnen schnell, verständlich und zuverlässig Auskunft darüber zu geben, was rechtlich möglich ist, welche Konsequenzen einzelne Regelungen haben und, falls notwendig, wie Sie in Verhandlungen am besten vorgehen.
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