Aufhebungsvertrag Arbeitnehmer
Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, ist die Botschaft klar: Ihr Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis beenden. Vielleicht ist diese Situation für Sie überraschend, vielleicht waren Sie auch vorbereitet. Da die Initiative aber nicht von Ihnen ausging, werden Sie sich nun fragen, was das für Sie bedeutet und ob Sie bei Nichtabschluss des Vertrags eine Kündigung befürchten müssen. Zunächst: Bedenken Sie, dass Ihr Arbeitgeber diesen Vertrag entworfen hat. Wir kennen zwar Ihren Arbeitgeber nicht, anhand unserer Erfahrung wissen wir aber, dass der Vertrag in erster Linie zu Gunsten Ihres Arbeitgebers formuliert ist. Deshalb ist wichtig: Unterschreiben Sie bitte erst einmal nichts! Falls Ihr Arbeitgeber auf Sie Druck ausgeübt hat oder Druck ausübt, sagen Sie klar, dass Sie Bedenkzeit benötigen. Haben Sie den Mut, unbequem zu sein. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre sofortige Unterschrift verlangt, ist Ihre rechtliche Position vermutlich besser als Sie denken. Bedenken Sie auch, dass Sie bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit erhalten können; dieser Umstand muss sorgsam abgewogen werden, sonst stehen Sie am Ende ohne Einkommen da. Am wichtigsten für Sie ist es, dass Sie Ihre rechtliche Position kennen. Denn nur wenn Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen, kennen Sie Ihre Chancen und können eventuelle Risiken realistisch beurteilen. Ihre Position hängt in erster Linie davon ab, ob Ihr Arbeitgeber neben dem Aufhebungsvertrag noch andere Möglichkeiten hat, sich von Ihnen zu trennen. Deshalb raten wir Ihnen: Lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung prüfen. Ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag kann Ihnen Vorteile und einen sauberen Schlussstrich bieten. Möglich ist die Vereinbarung einer angemessenen Abfindung, daneben kann die Beendigung des gesamten Arbeitsverhältnisses mit einem Mal ohne Gerichtsverfahren geklärt werden. Es können zum Beispiel Regelungen zum Arbeitszeugnis erfolgen, noch offene Ansprüche geklärt und die Erstattung von Anwaltskosten vereinbart werden. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten seit Jahrzehnten Arbeitnehmer bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Dabei gehören eine klare Strategie, verständliche Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und zuverlässige Antworten auf Ihre Fragen zu unserem Selbstverständnis. Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten. Haben Sie Fragen? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier Kostentransparenz ist uns wichtig. Erste Informationen zu dem Thema Kosten finden Sie hier.Ich möchte das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden und brauche fachlichen Rat.
Es gibt gute Gründe, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag zu beenden. Beispielsweise sind Sie nicht an die Kündigungsfristen gebunden, was vielleicht der Grund dafür ist, dass Sie den Abschluss eines Aufhebungsvertrags anstreben.
Allerdings entwirft in der Mehrzahl der Fälle noch immer der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag. Bedenken Sie hierbei: Auch falls Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber über eine einvernehmliche Beendigung einig sind, wird Ihr Arbeitgeber, wenn Sie ihm freie Hand bei der Vertragsgestaltung lassen, die für ihn günstigeren Regelungen wählen.
Unser Rat lautet daher: Wenn möglich, legen Sie Ihrem Arbeitgeber den Entwurf vor, nicht umgekehrt. Sie haben so die Möglichkeit, auf sämtliche Regelungen so Einfluss zu nehmen, dass der Vertrag für Ihre individuelle Situation die beste Lösung bietet.
Sollte es bereits einen Vertragsentwurf geben, raten wir Ihnen, diesen Entwurf prüfen zu lassen. Da in einem Aufhebungsvertrag grundsätzlich alles geregelt werden kann, sind die Möglichkeiten enorm. Das gilt sowohl für Regelungen, die für Sie nachteilig sind als auch für Sie positive Regelungen. Ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag bietet Ihnen Vorteile und einen sauberen Schlussstrich. Möglich ist die Vereinbarung einer angemessenen Abfindung, daneben kann die Beendigung des gesamten Arbeitsverhältnisses mit einem Mal ohne Gerichtsverfahren geklärt werden. Es können zum Beispiel Regelungen zum Arbeitszeugnis erfolgen, noch offene Ansprüche geklärt und die Erstattung von Anwaltskosten vereinbart werden.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten seit Jahrzehnten Arbeitnehmer bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Dabei gehören eine klare Strategie, verständliche Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und zuverlässige Antworten auf Ihre Fragen zu unserem Selbstverständnis. Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.
Haben Sie Fragen? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier
Kostentransparenz ist uns wichtig. Erste Informationen zu dem Thema Kosten finden Sie hier.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und befürchte jetzt, dass ich einen Fehler gemacht habe.
Sie haben einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet und befürchten nun, einen Fehler gemacht zu haben. Möglicherweise sind Sie von der Situation überrascht worden, vielleicht hat Ihr Arbeitgeber Ihnen sogar gedroht, falls Sie nicht unterzeichnen. Oder möglicherweise haben Sie nach der Unterzeichnung des Vertrags festgestellt, dass die Agentur für Arbeit Ihnen Leistungen verweigert.
Zu Recht fragen Sie sich, ob Sie unter diesen Umständen an den Vertrag gebunden sind. Das Gesetz gestattet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Anfechtung des Aufhebungsvertrags oder den Rücktritt hiervon. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie getäuscht wurden, Ihnen widerrechtlich gedroht wurde oder der Arbeitgeber eine zugesagte Abfindung nicht zahlt. Ob allerdings in Ihrem Fall die Voraussetzungen einer solchen Lösung vom Vertrag vorliegen, hängt von der genauen Situation ab, in der Sie sich befunden haben. Eine allgemeine Informationsseite oder eine Checkliste wird dem nicht gerecht und kann ein persönliches Gespräch nicht ersetzen.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten seit Jahrzehnten Arbeitnehmer bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Dabei gehören eine klare Strategie, verständliche Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und zuverlässige Antworten auf Ihre Fragen zu unserem Selbstverständnis. Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.
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