Meistens günstiger ist bei der Kündigungsfrist nicht günstig genug
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.01.2015
Nach dem sog. Günstigkeitsprinzip können einzelvertraglich längere als die im Gesetz festgeschriebenen Kündigungsfristen vereinbart werden, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind. Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich zu entscheiden, wie mit einer Kollision von arbeitsvertraglicher und…