Praxiswissen Arbeitsrecht A-Z

Betriebsversammlung
Was ist eine Betriebsversammlung?
Wann wird eine Betriebsversammlung einberufen?
Der Betriebsrat hat nach § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG eine ordentliche Betriebsversammlung einmal im Kalendervierteljahr einzuberufen. Falls zur Erörterung der betrieblichen Angelegenheiten mit der Belegschaft eine Abteilungsversammlung nach § 43 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ausreichend ist, so sind in einem Kalenderjahr zwei Betriebsversammlungen und zwei Abteilungsversammlungen abzuhalten. Wurde in einem Kalendervierteljahr keine Betriebsversammlung einberufen, so haben die in dem Betrieb vertretenen Gewerkschaften das Recht einen Antrag beim Betriebsrat nach § 43 Abs. 4 BetrVG auf Einberufung einer Betriebsversammlung zu stellen.
Liegen besondere Gründe vor, kann der Betriebsrat in einem Kalenderhalbjahr nach §§ 43 Abs. 1 Satz 4, 42 Abs. 2 Satz 1 BetrVG zu einer weiteren Betriebsversammlung oder Abteilungsversammlung einberufen.
Darüber hinaus kann der Betriebsrat nach pflichtgemäßen Ermessen gem. § 43 Abs. 3 Satz 3 1. Alt BetrVG eine zusätzliche, außerordentliche Betriebsversammlung einberufen. Die außerordentliche Betriebsversammlung findet dann nach § 44 Abs. 2 Satz 1 BetrVG außerhalb der regulären Arbeitszeit statt.