Zu schön, um wahr zu sein – Ironie im Arbeitszeugnis
Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14.11.2016
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 Gewerbeordnung, GewO). Verlief das Arbeitsverhältnis zum Ende hin nicht glücklich, kommt dem Arbeitgeber die Aufgabe zu, ein Spannungsfeld stilvoll aufzulösen:… weiterlesen