Die stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“)
Die stufenweise Wiedereingliederung wird auch Hamburger Modell genannt. Die Arbeitszeit wird über einen von deinem Arzt festgelegten Zeitraum stufenweise gesteigert. Voraussetzung für diese Maßnahme ist, dass dein Arzt davon überzeugt ist, dass du nach einem gewissen Zeitraum wieder voll arbeitsfähig bist. Dein Arbeitgeber ist aus den Fürsorge- und Treuepflichten aus dem Arbeitsverhältnis meistens verpflichtet, diesem Vorgehen zuzustimmen, wenn dein Arzt dieses befürwortet. Du bist im juristischen Sinne während der stufenweisen Wiedereingliederung weiterhin arbeitsunfähig, da du dich in einer medizinischen Maßnahme befindest. Du erhältst daher weiterhin Krankengeld oder andere Leistungen wie während „echter“ Arbeitsunfähigkeit. Sollte der ursprüngliche Plan zur Steigerung der Arbeitszeit nicht eingehalten werden können, kann dein Arzt diesen anpassen.