Arbeitsrecht in der Insolvenz. Wir unterstützen Sie.
Der wirtschaftliche Druck macht es mitunter unmöglich, ein Unternehmen in der bisherigen Form weiterzuführen. Ist das der Fall, sind immer auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse betroffen. Zwar hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens keinen unmittelbaren Einfluss auf die Arbeitsverträge, ein Wegfall von Arbeitsplätzen ist allerdings in der Regel unvermeidbar.
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens obliegt dem Insolvenzverwalter das Insolvenzverfahren einschließlich seiner arbeitsrechtlichen Bestandteile. Er ist Schuldner der Gehälter und verantwortlich dafür, was mit den Arbeitsverhältnissen geschieht.
Insbesondere hat der Insolvenzverwalter in der Regel mit dem Betriebsrat Verhandlungen über einen
Interessenausgleich und
Sozialplan zu führen, wobei hierfür besondere Regelungen Beschleunigungsregeln gelten.
Was können wir für Sie tun? Als
Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir
Spezialisten im Arbeitsrecht und begleiten
seit vielen Jahren Insolvenzverfahren an der Seite von Arbeitgebern und Insolvenzverwaltern. Wir haben langjährige Erfahrung bei
Umstrukturierungsprozessen, dem
Verhandeln von Sozialplänen und Interessenausgleichen, der
Gründung von Transfergesellschaften und in der
Begleitung von Betriebsübergängen.
Dabei gehören eine
klare Strategie, verständliche Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und
zuverlässige Antworten zu unserem
Selbstverständnis. Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.
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