Praxiswissen Arbeitsrecht A-Z
Integrationsamt
Was ist ein Integrationsamt?
Welche Aufgaben nimmt das Integrationsamt wahr?
Schwerpunktmäßig übernimmt das Integrationsamt gemäß § 102 Sozialgesetzbuch IX folgende Aufgaben:
- die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,
- Entscheidungen im Rahmen des Kündigungsschutzes schwerbehinderter Menschen,
- begleitende Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.
Welche Leistungen erbringt das Integrationsamt?
Die Leistungen des Integrationsamtes sind als Ergänzung zu den Rehabilitationsträgerleistungen auf die besonderen Arbeitsplatzanforderungen ausgerichtet. Das Integrationsamt kann an schwerbehinderte Menschen beispielsweise Geldleistungen für technische Arbeitshilfen, zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz erbringen und für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sein können, erhalten.
Diese Leistungen des Integrationsamtes werden aus den Mitteln der so genannten Ausgleichsabgabe finanziert, die von Unternehmen zu leisten ist, die nicht die im Sozialgesetzbuch IX gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Beteiligung des Integrationsamtes vor Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Gemäß § 168 Sozialgesetzbuch IX muss das Integrationsamt vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen dieser Kündigung vorher zustimmen. Ausnahmen hierzu regelt § 173 Sozialgesetzbuch IX.
Der Arbeitgeber muss somit vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bei dem Integrationsamt ausdrücklich den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung stellen. Eine Kündigung ohne Vorliegen der Zustimmung des Integrationsamtes ist unwirksam.