Praxiswissen Arbeitsrecht A-Z
Kettenbefristung
Was versteht man unter einer Kettenbefristung?
Rechtliche Zulässigkeit einer Kettenbefristung?
Unter den Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ist eine Kettenbefristung zulässig.
Die Zulässigkeit einer Kettenbefristung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Befristung eins Arbeitsvertrages richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz. In dieser Vorschrift sind verschiedene sachliche Gründe, die ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis ermöglichen, aufgezählt.
Weitergehend ist eine Kettenbefristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich. Nach dieser Vorschrift ist eine Kettenbefristung bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages zulässig.