Soll ich mich gegen die Kündigung wehren? Statistisch gesehen: Ja!
Gekündigt zu werden ist eine schwierige und emotionale Situation. Mitunter überwiegt das Gefühl, dass man Sie ungerecht behandelt hat, mitunter auch Erleichterung, wenn das Arbeitsverhältnis schwierig war.
Ganz egal, wie Sie zu der Situation stehen, wir raten Ihnen: Lassen Sie Ihre Kündigung auf Ihre Wirksamkeit hin überprüfen.
Der Gesetzgeber misst dem Erhalt Ihres Arbeitsplatzes einen hohen Wert bei und schützt diesen durch Festlegung von
Kündigungsgründen und Fristen. Außerdem muss der Arbeitgeber beim Ausspruch einer Kündigung
Formvorschriften beachten. Hierbei werden häufig Fehler gemacht und allein aus diesem Grund kann eine Kündigung unwirksam sein. Die wichtigsten Fragen haben wir
hier für Sie beantwortet.
Hat die Kündigung Angriffspunkte, lohnt es sich für Sie, Kündigungsschutzklage zu erheben, auch wenn Sie nicht an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen.
Etwa 80 % aller
Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich, also einer Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Selten geht es darum, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich fortgesetzt wird, denn für gewöhnlich ist das gegenseitige Vertrauen nach dem Ausspruch der Kündigung zerstört. Erreicht wird allerdings regelmäßig die Zahlung einer
Abfindung, mit welcher der Arbeitgeber Ihnen das Risiko der Unwirksamkeit seiner Kündigung abkauft. Möglich ist auch eine Klärung noch
offener Gehaltsansprüche, eine Einigung über das
Hinausschieben des Kündigungstermins, die Umwandlung einer fristlosen in eine ordentliche Kündigung, verbindliche Regelungen zum
Arbeitszeugnis und vieles mehr.
Sie haben also die Chance, eine angemessene Abfindung zu erhalten und das gesamte Arbeitsverhältnis mit einem Mal rechtlich sicher und vollständig abzuwickeln.
Es gilt jedoch auch: Möchten Sie sich gegen eine Kündigung wehren, muss innerhalb von
drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens eine Klage bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden; anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam. Sie müssen somit zeitnah erste Schritte einleiten.
Selbstverständlich entscheiden Sie, ob Sie ein solches Verfahren führen möchten. Wir sind jedoch der Ansicht, dass Sie eine richtige Entscheidung ausschließlich auf Grund präziser, verlässlicher Informationen treffen können. Denn erst, wenn Sie wissen, was
Ihre Rechte sind, kennen Sie Ihre Möglichkeiten.
Als
Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Profis in Sachen Kündigung und beraten täglich zu diesem Thema. Es gehört zu unserem
Selbstverständnis, Ihnen mit
klarer Kommunikation und
schnellen Reaktionszeiten zur Seite zu stehen. Sie profitieren von unserer
Erfahrung und unserem
Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.
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