Praxiswissen Arbeitsrecht A-Z
Kurzarbeit
Informationen zur Kurzarbeit
Rechtsgrundlagen der Einführung von Kurzarbeit
Rechtsfolgen der Einführung von Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit
Dauer der (geförderten) Kurzarbeit
Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld
Neben dem Transferkurzarbeitergeld und dem Saison-Kurzarbeitergeld als Sonderformen des Kurzarbeitergeldes ist die Hauptform des Kurzarbeitergeldes das so genannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld bzw. Struktur-Kurzarbeitergeld. Die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld bei konjunktureller Kurzarbeit sind in den §§ 95 ff. SGB III geregelt. Danach muss für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ein erheblicher Arbeitsausfall mit entsprechendem Entgeltausfall vorliegen, die betrieblichen wie auch persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein und der Arbeitsausfall gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt werden (§ 95 Nr. 1-4 SGB III).
Kurzarbeit -Erheblicher Arbeitsausfall
Ein erheblicher Arbeitsausfall als Voraussetzung der Kurzarbeit liegt dann vor, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis (Arbeitgeber hat den Eintritt nicht zu verantworten) beruht, nur von vorübergehendem Charakter ist und nicht vermeidbar gewesen wäre.
Kurzarbeit -Entgeltausfall
Ein entsprechender Entgeltausfall als Voraussetzung für Kurzarbeit liegt vor, wenn im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist; der Entgeltausfall kann auch jeweils 100 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts betragen.