Praxiswissen Arbeitsrecht A-Z
Mindesturlaub
Informationen zum Mindesturlaub
Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs
Verfall des Mindesturlaubs
Verzicht auf Mindesturlaub
Der Arbeitnehmer kann auf unstreitigen gesetzlichen Mindesturlaub nicht wirksam verzichten. Dasselbe gilt in dem Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Urlaubsabgeltungsanspruch, soweit sich dieser auf den Mindesturlaub bezieht. Der Verzicht ist grundsätzlich auch nicht im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches möglich, selbst wenn die Ansprüche nach dem Willen der Parteien darin abschließend geregelt werden sollen (BAG, Urteil vom 20.01.1998, 9 AZR 812/96). Möglich ist allenfalls ein Tatsachenvergleich derart, dass der Mindesturlaub bereits gewährt wurde. Voraussetzung für einen derartigen Tatsachenvergleich ist jedoch, damit keine Umgehung der zwingenden Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes vorliegt, dass zwischen den Parteien über die Gewährung des Mindesturlaubs überhaupt Streit bestand. Allerdings können die Parteien inzwischen wirksam auf einen bereits entstandenen Urlaubsabgeltungsanspruch verzichten, sofern das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist (BAG, Urteil vom 14.05.2013, Az. 9 AZR 844/11).