Praxiswissen Arbeitsrecht A-Z
Zeugnis
Allgemeines zum Zeugnis
Arten des Zeugnisses
Form des Zeugnisses
Wie sollte ein Zeugnis formuliert sein?
Die Formulierung des Zeugnisses liegt mit einigen Einschränkungen grundsätzlich im Ermessen des Arbeitgebers, er hat die Formulierungshoheit. Neben den gesetzlichen Anforderungen bei der Abfassung des Zeugnisses, dass dieses klar und verständlich formuliert sein muss und keine Merkmale oder Formulierungen enthalten darf, die eine andere als aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage treffen (Verwendung von Geheimcodes), hat der Arbeitgeber die Grundsätze der Einheitlichkeit, der Vollständigkeit und der Zeugniswahrheit zu beachten. Auf der anderen Seite soll das Zeugnis wohlwollend formuliert sein und das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht erschweren. Insbesondere das Erfordernis der wohlwollenden Formulierung und die Zeugniswahrheit stehen in der Praxis oftmals in einem Spannungsverhältnis.
Das Zeugnis beginnt üblicherweise mit persönlichen Angaben zu dem Arbeitnehmer, einer Unternehmensbeschreibung sowie einer Wiedergabe der Aufgaben und Tätigkeiten des Arbeitnehmers.
In der darauffolgenden Beurteilung der Leistung und des Erfolges werden zunächst Aspekte wie die Arbeitsbereitschaft, die Arbeitsbefähigung, Wissen und Weiterbildung, die Arbeitsweise und der Arbeitserfolg bewertet. Bei außertariflichen und leitenden Angestellten sind zudem Angaben über die Führungsumstände und den Führungserfolg aufzunehmen. In der Praxis hat sich im Zeugnis für die Bewertung der Leistung und des Erfolges abschließend eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung bei Zugrundelegung einer Notenskala von 1 bis 5 in folgender bzw. ähnlicher Form durchgesetzt:
Note 1: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Note 2: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Note 3: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Note 4: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Note 5: Er/Sie hat ihm/ihr übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Der Leistungsbeurteilung folgt eine Bewertung des Sozialverhaltens gegenüber Internen (Kollegen und Vorgesetzten) sowie Externen (z.B. Kunden). Der Beendigungsgrund ist nur auf Wunsch des Arbeitnehmers aufzunehmen und häufig endet ein Zeugnis mit einer Dankes-Bedauern-Formel sowie Zukunftswünsche, wobei allerdings auf eine solche Schlussformulierung (Dank, Bedauern und Zukunftswünsche) kein Anspruch des Arbeitnehmers besteht.
Auch wenn die gesetzliche Anforderung an ein Zeugnis ist, dass dieses klar und verständlich formuliert sein muss, ist in der Praxis häufig genau das Gegenteil festzustellen. Bei kritischer Prüfung drücken scheinbar positive Formulierungen oft nur eine unterdurchschnittliche Bewertung aus.