Was tun gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung?
Eine
Abmahnung ist die förmliche Beanstandung Ihres Verhaltens. Das ist vor allem dann schmerzhaft, wenn der Vorwurf nicht zutrifft.
Trotz aller Emotionalität ist für Sie erst einmal wichtig, zu wissen, ob die Abmahnung überhaupt formell richtig ausgesprochen wurde. Denn die Anforderungen sind hoch und es geschehen hier häufig Fehler auf Seiten der Arbeitgeber.
Eine Abmahnung hat mehrere zwingend erforderliche Bestandteile.
(1) Das beanstandete Verhalten muss präzise und zutreffend beschrieben werden. Nicht ausreichend wäre die Beschreibung
„Sie sind schon zwei Mal zu spät gekommen“, ausreichend wäre erst eine solche Formulierung:
„Sie sind am 20.04.2016 nicht zu Ihrem Arbeitsbeginn um 08:00 Uhr, sondern erst um 08:20 Uhr im Betrieb erschienen.“
(2) Das Verhalten muss als Vertragspflichtverletzung gerügt und der Arbeitnehmer aufgefordert werden, sich künftig vertragsgetreu zu verhalten.
(3) Der Arbeitgeber muss deutlich machen, dass er im Wiederholungsfall das Arbeitsverhältnis kündigen wird.
Fehlt nur eine dieser Voraussetzungen oder ist das beanstandete Verhalten nicht genau genug beschrieben, ist die Abmahnung unwirksam. In diesem Fall können Sie verlangen, dass Ihr Arbeitgeber die Abmahnung aus der Personalakte entfernt. Das gleiche gilt, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen zu dem Zeitpunkt, wenn Sie gegen die Abmahnung vorgehen, die behauptete Pflichtverletzung nicht nachweisen kann.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, die entweder inhaltlich oder formal nicht korrekt ist, erörtern wir mit Ihnen die Möglichkeiten. Hier ist zu entscheiden zwischen einer Gegendarstellung, welche zu ihrer Personalakte genommen werden muss und einem gerichtlichen Vorgehen.
Wir werden außerdem mit Ihnen den besten Zeitpunkt erörtern, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Nutzt Ihr Arbeitgeber die Abmahnung absehbar dazu, eine
Kündigung vorzubereiten, kann es empfehlenswert sein, sich auf die Unwirksamkeit erst im
Kündigungsschutzverfahren zu berufen, um Ihrem Arbeitgeber die Beweisführung zu erschweren.
Denn eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige wirksame (!) Abmahnung ist in der Regel ebenfalls unwirksam, so dass sich Ihre Erfolgsaussichten in diesem Fall drastisch verbessern und Ihre Verhandlungsposition massiv gestärkt wird.
Näheres zum Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens erfahren Sie
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Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Profis in Sachen Abmahnung und beraten täglich zu diesem Thema. Es gehört zu unserem
Selbstverständnis, Ihnen bei der Trennung von Arbeitnehmern mit
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