Das Arbeitsverhältnis mit einer angemessenen Abfindung beenden.
Abfindungen sind Einmalzahlungen als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Eine Abfindung kann angeboten werden, um dem Mitarbeiter die Entscheidung für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu erleichtern oder
als Gegenleistung für den Verzicht einer Klage gegen betriebsbedingte Kündigungen (§ 1a Kündigungsschutzgesetz).
Der häufigste Weg zu einer angemessenen Abfindung führt aber über eine
angreifbare Kündigung des Arbeitgebers.
Es ist die Regel, dass eine Kündigung nicht auf den ersten Blick rechtlichen Bestand haben wird, sondern formale und inhaltliche Schwachstellen hat. Das kann viele Gründe haben. Manchen Arbeitgebern fehlt es an Wissen, um rechtssicher zu kündigen, andere Arbeitgeber sprechen Kündigungen in Kenntnis ihrer Unwirksamkeit aus und „versuchen die Kündigung einmal“. Die wichtigsten Aspekte zum Thema Kündigung haben wir
hier für Sie zusammengefasst.
Es ist für Sie interessant, gegen eine angreifbare Kündigung vorzugehen, auch wenn Sie nicht wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten.
Denn Ihr Arbeitgeber wird in der Regel etwas mit Ihrer Stelle vorhaben, sie also entweder abbauen, umstrukturieren oder neu besetzen wollen. Das kann er aber nur, wenn er sicher sein kann, dass sich die Kündigung nicht als unwirksam herausstellt, denn anderenfalls muss er damit rechnen, dass Sie wieder zur Arbeit erscheinen.
Und Ihr Arbeitgeber trägt ein zweites Risiko: Ist die Kündigung rechtlich unwirksam, kann es sein, dass er Ihnen für die gesamte Zeit des Verfahrens Ihr monatliches Gehalt nachzahlen muss.
Je plastischer Ihr Arbeitgeber diese Risiken vor Augen hat, desto eher wird er bereit sein, Ihnen mit einer angemessen Abfindung sein Risiko abkaufen.
Unter angemessen verstehen wir eine Abfindung, die in ihrer Höhe den Besonderheiten Ihrer Situation gerecht wird. Einfluss auf die Höhe hat vor allem das wirtschaftliche Risiko Ihres Arbeitgebers,
die Erfolgsaussichten im Verfahren und Ihre potenziellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Es ist übrigens ein Gerücht, dass die so genannte
Regelabfindung von einem halben Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr der Standard ist.
Abfindungen sind frei verhandelbar, die Regelabfindung dient der Orientierung, wird aber in vielen Fällen der Situation nicht gerecht und ist entsprechend anzupassen.
Es gilt jedoch auch: Möchten Sie sich gegen eine Kündigung wehren, muss innerhalb von
drei Wochen nach Zugang des
Kündigungsschreibens eine Klage bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden; anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam. Sie müssen somit zeitnah erste Schritte einleiten.
Was können wir für Sie tun? Wir haben
jahrzehntelange Erfahrung im strategischen Verhandeln von Abfindungen. Es gehört zu unserem
Selbstverständnis, dass wir Ihnen einen
verständlichen Überblick darüber geben, was wir für Sie realistisch erreichen können, Ihnen
schnell und verlässlich Ihre Fragen beantworten und
Ihre Interessen strategisch vertreten, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
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