Was tun, wenn ein ehemaliger Arbeitnehmer Sie verklagt?
Ist ein Arbeitnehmer mit einer
Kündigung nicht einverstanden, muss er binnen drei Wochen Klage vor dem Arbeitsgericht erheben, sonst gilt die Kündigung als wirksam. Da sich gekündigte Mitarbeiter nur mit der Erhebung einer
Kündigungsschutzklage alle Möglichkeiten erhalten können und das Risiko überschaubar ist, werden täglich Kündigungsschutzklagen erhoben.
Ist gegen Ihre Kündigung eine solche Klage erhoben worden, gilt es nun, dass Risiko auf Ihrer Seite so gering wie möglich zu halten.
Die Angelegenheit wird Sie am wenigsten Geld, Zeit und Nerven kosten, wenn sie von Anfang an richtig reagieren und vor allem Klarheit über die Rechtslage haben.
Erst, wenn Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen, kennen Sie Ihre Reaktionsmöglichkeiten und können ein eventuelles finanzielles Risiko realistisch einschätzen. Wir raten Ihnen daher dazu, ein Gerichtsverfahren nur mit anwaltlicher Unterstützung zu führen.
Ist Ihre Kündigung rechtlich nicht zu beanstanden, gilt es, diesen Umstand dem Gericht zu vermitteln. Werden die tragenden Argumente auf den Punkt gebracht, wird Ihr ehemaliger Arbeitnehmer mit seiner Klage scheitern.
Haben Sie eine Kündigung ausgesprochen, die entweder formal oder inhaltlich Angriffspunkte aufweist, ist es wichtig,
strategisch vorzugehen. Das Vertrauen in das Arbeitsverhältnis ist für gewöhnlich spätestens mit Ausspruch der Kündigung zerstört, daher wird Ihr ehemaliger Mitarbeiter in aller Regel unter dem Deckmantel der Kündigungsschutzklage andere Ziele als die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verfolgen. In dieser Situation kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, das finanzielle Risiko durch die Zahlung einer (geringen) Abfindung zu beseitigen. Nähere Informationen zu dem Thema Abfindung finden Sie
hier.
Wir denken, dass Sie von unserer fachlichen Unterstützung bei der Verteidigung gegen eine Kündigungsschutzklage profitieren werden. Jeder Fall ist individuell, wir können an dieser Stelle lediglich allgemeine Informationen vermitteln. Um der Komplexität eines Arbeitsverhältnisses gerecht zu werden, braucht es ein persönliches Gespräch.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir
Spezialisten sowohl in Sachen Kündigung als auch in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. Wir verfügen über
jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich.
Wir wissen daher, wie die Erfolgschancen der Klage sind, welche Zahlen realistisch sind und welches strategische Vorgehen Ihnen im Ergebnis Geld sparen kann.
Dabei gehören
klare Kommunikation,
schnelle Reaktionszeiten und
verlässliche Antworten auf Ihre Fragen zu unserem
Selbstverständnis. Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.
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